Packet-Radio Interessengemeinschaft DBØEAM e.V.

 

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Liebe Gönner der PRIG-EAM.

Nach Änderung im Verfahren, für Sach- und Geldspenden an Körperschaften "Spendenquittungen" zu erhalten, ist es möglich, dass wir als eingetragener Verein sogenannte Zuwendungsbestätigungen für Geld- oder Sachzuwendungen, jedoch nicht für satzungsgemässe Mitgliedsbeiträge, Mitgliedsumlagen oder Aufnahmegebühren, steuerrechtlich ausstellen dürfen.

Wenn Sie also Sach- oder Geldzuwendungen der PRIG-EAM zu kommen lassen wollen, tun Sie es möglichst vor der jeweiligen Jahreshauptversammlung im November d.J. durch Überweisung auf das Konto:

Prig-EAM e.V. Kto.: 1774330 Sparda Bank Kassel, BLZ.: 50090500

Nach Bestätigung des Eingangs der Zuwendung durch den Schatzmeister kann die Bescheinigung an dem Tag ausgehändigt werden oder aber wird per Post zugesandt. (Portogebühren)

Mit vy 73 de Harald DJ3AS
1. Vorsitzender der PRIG-EAM Kassel e.V

© 2008 Prig-EAM e.V. DB8AS